Plakate aufhängen. Gesicht zeigen.

Du möchtest Plakate aufhängen und die weltoffene Mehrheit sichtbar machen? Wunderbar.

Trage dich hier ein und gib an, wie viele Plakate du aufhängen kannst und an welchem der vier Orte du sie abholen möchtest: Schwerin, Rostock, Greifswald oder Neustrelitz. Plakate gibt es ab 30 Stück, weitere jeweils in 30er-Schritten.

Häng die Plakate überall auf, wo du kannst, nicht nur bei dir vor der Haustür. Am Gartenzaun, am Laternenmast, im Schaufenster oder am Vereinsheim, wo immer du unterwegs bist und die Erlaubnis hast. Die Plakate sind wetterfeste A1-Hohlkammerplakate und lassen sich flexibel überall einsetzen. Die vier Städte sind nur die Abholpunkte. Zeigen wollen wir Gesicht vor allem in der Fläche, in den Dörfern und kleinen Orten überall in Mecklenburg-Vorpommern.

Du bekommst eine E-Mail, sobald deine Plakate zur Abholung bereitliegen.

Der Zeitraum, um Plakatbedarf anzumelden, ist vorbei.

Gesicht zeigen kannst du trotzdem: Lad dir ein Plakat zum Selberdrucken herunter und häng es auf, wo du kannst — oder zeig online Gesicht und teil es weiter.

Bitte trag deinen Namen ein.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse an.
Bitte gib deine Telefonnummer an.
Bitte nenn uns den Ort oder die Region, in der du aufhängen möchtest.

Mindestbestellmenge: 30 Plakate. Weitere nur in 30er-Schritten (30, 60, 90 …).

Bitte wähle eine Menge in 30er-Schritten (mindestens 30).
Wo möchtest du die Plakate abholen?
Bitte wähle, wo du die Plakate abholen möchtest.
Bitte stimme der Verarbeitung deiner Angaben zu.

Wo und wie du die Plakate aufhängst, entscheidest du selbst. Such dir gute, sichtbare Plätze. Und wenn der Platz nicht dir gehört, hol dir vorher kurz das Okay der Eigentümer. Du handelst in Eigenverantwortung, du kennst deinen Ort am besten.

Viele Städte erlassen vor Wahlen Allgemeinverfügungen oder ergänzende Regelungen zur Wahlwerbung. Darin ist festgelegt, wer unter welchen Bedingungen plakatieren darf. Teilweise gelten diese Regelungen ausschließlich für Parteien und Wahlvorschlagsträger, teilweise sind sie Teil allgemeiner Vorschriften zur Plakatierung oder Sondernutzung. Welche Regelungen gelten, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.

Danke – die Bestellfrist ist abgelaufen.

Die Druckaufträge sind raus und gehen in Kürze in die Regionen. Du willst trotzdem mitmachen?